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Neugestaltung von Grabstätten

Neue Felder für Erd- und Urnenbestattungen

Pflegeleichte, aber dennoch besonders gestaltete Grabstätten werden immer beliebter.

Um der steigenden Nachfrage an modernen Grabflächen gerecht zu werden, erweitern wir zur Zeit unseren Friedhof um ein Gemeinschaftsfeld. Dabei entstehen Felder für Erd- und Urnenbestattungen. Die hierzu notwendigen Tief- und Landschaftsarbeiten haben inzwischen begonnen.

Das Bauvorhaben, von langer Hand geplant, konnte nun in Angrff genommen werden, da das Nutzungsrecht für die angrenzenden Reihengräber (bis auf eins) seit langem abgelaufen ist und jetzt das gesamte Grabfeld eingeebnet werden kann. Die Information über die Einebnung ist an die Nutzer (soweit noch vorhanden) per Anruf, Aushang in den Schaukästen, Info auf der Homepage und durch Schilder auf den Gräbern erfolgt.

 

Einmal zur Erinnerung: Für Reihengräber auf dem Friedhof St. Josef beträt lt. Friedhofssatzung die Ruhezeit und das damit verbundene Nutzungsrecht 30 Jahre. Ist die Ruhefrist verstrichen, kommt es zur Grabauflösung, denn das Nutzungsrecht an einem Reihengrab kann nicht verlängert werden.

 

W. Nüllig

(Berretz)